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02 Februar 2009

Logik im Alltag; Heute: Börsenverein und Urheberrecht

Der Börsenverein wirft der Kultusministerkonferenz einiges vor. Gerade ist bei Heise eine Meldung zu lesen, deren ersten Teil ich hier zitiere:

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Hochschulverband kritisieren eine Ankündigung der Kultusministerkonferenz, laut der sie wissenschaftlichen Autoren und Verlagen auch weiterhin keine titelbezogene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in den Intranets von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezahlen will. Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis meint, das Verhalten der Kultusministerkonferenz sei gesetzeswidrig und ein Skandal. "Weil die Länder nicht ausreichend Geld für Hochschulen und Bibliotheken bereitstellen wollen, sollen Urheber und Verlage enteignet werden." Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, Michael Hartmer, fragt: "Welcher qualifizierte Wissenschaftler wird künftig noch Lehrbücher schreiben und wer diese verlegen?"
Interessant finde ich, dass die beiden Zitierten Hartmer und Skipis beide implizit behaupten, dass sich etwas zum Schlechten verändert: xy soll enteignet werden; künftig findet sich keiner mehr. Die Ankündigung der Kultusministerkonferenz bezieht sich aber offenbar darauf, dass sich nichts ändert.
Richtig ist, dass es da die Vereinbarung gab, die (erlaubte) Verwendung von Werken in Intranets solle geprüft werden. Diese Vereinbarung wurde offenbar ohne eine Vorstellung darüber abgeschlossen, wie denn eine solche Prüfung stattfinden könnte; die Ankündigung der Kultusministerkonferenz reflektiert sicher auch die Einsicht, dass eine solche Prüfung schlechterdings nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das ist andererseits schon schade, weil so auch der KMK Zahlen fehlen.
Richtig ist auch, dass die Länder zu wenig Geld für Hochschulen und Bibliotheken bereitstellen. Allerdings ist sicher nicht richtig, dass Urheber und Verlage enteignet werden sollen, weil das so ist. Was für ein merkwürdiger Begründungszusammenhang! (Kann man überhaupt seiner Rechte "enteignet" werden?)
Ist es eine "Enteignung", wenn ein geschütztes Werk im gesetzlich umrissenen Rahmen im Intranet bereitgestellt wird? Oder ist das bloß die elektronische Form der Kopierordner in den Seminarapparaten? Ach ja, richtig: Kopierordner haben durch die Kopierabgabe auf die Geräte der VG Wort (und damit auch den Urhebern) mehr Geld verschafft.
Hhm, wo habe ich das gerade gelesen, dass die freie Veröffentlichung im Internet zum verstärkten Absatz des normalen Produkts geführt hat?

05 Juli 2007

Urheberrecht geändert

Heute ging das Urheberrecht durch: der Bundestag genehmigte in zweiter und dritter Lesung den "Zweiten Korb", der "das Urheberrecht fit macht für das Informationszeitalter", wie es vollmundig von Verantwortlichen zu hören war. Das ist, leider, großer Quatsch. Das Gegenteil ist passiert. Wissenschaft wird für deren Leser teurer werden und besonders teuer dann, wenn die "Neuen Medien", sprich: Internet, genutzt wird. Wissenschaftler selbst müssen sich beeilen mit ihrem Widerspruch, wenn sie nicht im nächsten Jahr das Recht auf Online-Verbreitung an ihren vor 1995 gedruckten Veröffentlichungen an die Verlage verlieren wollen (hier ein Musterbrief). Aus gut unterrichteten politischen Kreisen -- mein MdB hat mich angerufen aufgrund einer Protestmail! -- war zu hören, dass die Politiker fanden, die Wissenschafts- und Bibliotheksseite habe sich mit wenig überzeugender Lobbyarbeit selbst ins Knie geschossen. Der Vertreter des Urheberrechtsbündnisses (Rainer Kuhlen) mag ihnen auf die Nerven gefallen sein, und dass die Einigung zwischen DBV und Börsenverein von den großen Bibliotheken in D nicht mitgetragen wurde, habe auch nicht gerade einen guten Eindruck gemacht.
Nun, die Politik wird hoffentlich die Folgen des Gesetzes nach einer gewissen Zeit bewerten und sich fragen, ob das wirklich das ist, was sie gewollt hat. Beispielsweise wird als Verbesserung gefeiert, dass jetzt die "elektronische Kopie" zu wissenschaftlichem Zweck erlaubt ist (vorher war sie nicht im Gesetz behandelt). Allerdings ist sie nur dann erlaubt, wenn kein Verlag "offensichtlich" die gewünschte Quelle selbst digital anbietet. Das bedeutet z.B. für den Lieferdienst Subito, welcher Aufsätze auf Wunsch auch als pdf per Email verschickt hat, dass er bei jedem Kopierauftrag prüfen müsste, ob nicht ein Verlag den Aufsatz bereits selbst digital anbietet. Das ist nicht zu leisten, daher wird Subito seine Emaillieferung erst einmal einstellen. Oh ja, im Gesetz ist auch davon die Rede, dass das Verlagsangebot einen "angemessenen" Preis haben müsste. Aber es fehlt eine Festlegung darauf, was denn ein angemessener Preis ist. Also gebe ich mal ein Beispiel: Für einen einzelnen Aufsatz von 26 Seiten zahlt man bei ingenta connect etwas über 35 $. Per Subito-Email-Lieferung hätte ein Wissenschaftler einer deutschen Universität dafür 5 € zahlen müssen.
Nun ja, die Lieferung per Fax und Post bleibt erlaubt. Bei der nächsten Änderung des Urheberrechts wird man dann wohl zur Lieferung per Kurier zurückkehren, danach zu Rauchzeichen...

29 Oktober 2006

Höffe, Kant und das Urheberrecht

Der Tübinger Philosoph und Kantkenner Otfried Höffe gehört zu den Erstunterzeichnern eines Schreibens an die Bundesjustizministerin (hier als pdf), in der 500 Vertreter der Wissenschaft Protest einlegen gegen die geplante Änderung des Urheberrechts. In der FR hat er am 28. Oktober seinen Protest begründet. Dabei scheint ihn am meisten der geplante Paragraph 52b zu kratzen:
Vermutlich noch einschneidender ist das Vorhaben, den Eigentumsschutz bei der Terminalnutzung in Bibliotheken enden zu lassen: Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive sollen künftig jedes Werk aus ihren Beständen, selbst ein kostenlos überlassenes Pflichtstück, an beliebig vielen elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Es ist keine Panikmache der wissenschaftlichen Verlage, dass ein Gutteil von ihnen dadurch in ihrer Existenz bedroht wird. Mitbedroht sind Autoren und Buchhändler.

Harte Worte. Und Kant ist natürlich gewährsmann:
Bücher sind geistiges Eigentum, in erster Linie des Autors, danach, wegen der subsidiären Leistung, des Verlegers. Gegen dieses gestufte Eigentumsrecht verstößt schon bei Kant der Büchernachdruck. Weil er den rechtmäßigen Besitzern deren rechtmäßigen Vorteil entzieht, macht er sich eines klaren Rechtsbruchs schuldig. Er begeht Kant zufolge ein Verbrechen. Dabei bleibt es sich gleich, ob ein klassisches Druckwerk vorliegt, das man in die Hand nimmt, oder ein auf dem Bildschirm gelesener Text.

Also: Auch wenn der Staat die "Terminalnutzung" erlauben würde, wären die Nutzer Verbrecher? Aber im Ernst.
Ehrlich, liebe Leser, würden Sie auf die Anschaffung eines Brockhaus verzichten, weil sie die Artikel digital in der Bibliothek an einem speziellen Leseplatz lesen dürften? Nur um es klarzustellen: der Entwurf erlaubt weder das Ausdrucken noch das Abspeichern auf einem mitgebrachten Speichermedium. Und die Rede von "speziellen Leseplätzen" verstehe ich als Laie so, dass diese Leseplätze zu keinem anderen Zweck genutzt werden dürften. Ich habe daher große Zweifel, dass Höffes Thesen überhaupt stimmen. Die wichtigste ist natürlcih die folgende:
Es liegt auf der Hand, dass die Verbreitung durch die Bibliotheken mittels Bildschirmen die Verkäufe der entsprechenden Bücher und Zeitschriften erheblich einschränken wird.
Ja, liegt das auf der Hand? Ich bin Bibliothekar, also kann ich begründet einschätzen, wie sich das Kaufverhalten der Bibliotheken ändern wird. -- Man muss an dieser Stelle hinzufügen, dass der Gesetzesentwurf sprachlich offenlässt, ob das Werk im Bestand der Bibliothek sein muss, was der Börsenverein weidlich für seine Propaganda ausgenutzt hat. In der endgültigen Fassung wird das aber sicher wieder drinstehen, und Höffe scheint auch davon auszugehen, dass die Bibliotheken auf speziellen Leseplätzen digitale Versionen von Büchern anbieten würden, die sie bereits besitzen, für die sie also in der Regel bezahlt haben. Dann ergeben sich folgende Fragen:

1. Werden wissenschaftliche Bibliotheken weniger Fachbücher kaufen, weil sie diese digitalisieren und zum Lesen am Bildschirm anbieten dürfen? Ich glaube nicht: denn wissenschaftliche Bibliotheken kaufen in der Regel ohnehin bloß 1 oder 2 Exemplare. Für Lehrbuchsammlungen werden Mehrfachexemplare angeschafft, aber dafür wird immer noch Bedarf bestehen, weil ja an den Leseplätzen weder abgespeichert noch ausgedruckt werden darf. Wenn die Bibliotheksbenutzer ein Werk länger nutzen wollen, müssten sie es immer noch ausleihen.
2. Werden öffentliche Bibliotheken weniger Bücher kaufen, weil ...? Ich glaube nicht: denn deren Kunden wollen ja den neuen Harry Potter nicht am Bildschirm in der Bibliothek lesen.
3. Werden die Bibliotheksbenutzer Bücher nicht kaufen, weil sie diese für sie kostenlos in der Bibliothek lesen können? Ich glaube nicht: eher glaube ich, dass sie das Buch nicht kaufen, weil sie es dort ausleihen (und auch privat kopieren) können.

Also: Was soll an der Nutzung am Bildschirm für den Umsatz eines Buches schlimmer sein als das, was Bibliotheken bereits tun, nämlich Bücher verleihen? Ich möchte noch, auch als Bibliothekar, hinzufügen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass wir viele derartige Leseplätze einrichten. Allein für das Digitalisieren hätten wir weder Zeit noch Geld (da gibt es wichtigere Objekte!). Auch für die übrige Infrastruktur hätten wir kein Geld: Extraleseplätze. Netzwerkserver. Usf.

Höffe nimmt auch ein Lieblingsbeispiel der Verlage auf, das sogenannte "Pflichtstück", an das manche Bibliotheken kostenlos gelangen. Ja, tatsächlich ist es so, dass es ein nationales Gesetz und dann bundeslandspezifische Regelungen gibt. Tatsächlich muss jemand, der ein Buch publiziert (d.h. in der Regel der Verleger) 2 Exemplare kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt schicken, die dann ein Exemplar davon dann in der Zweigstelle Deutsche Bücherei in Leipzig aufstellt. Diese Bücher dürfen dort ohnehin nur im Lesesaal eingesehen werden -- was unterscheidet das von der 'Terminalnutzung', die ja auch im Lesesaal stattfände? In den Bundesländern ist es im allgemeinen so, dass die Staats- und Landesbibliotheken ebenfalls 2 Pflichtstücke erhalten, in Baden-Württemberg z.B. geht eins an die Badische Landesbibliothek, eins an die Württembergische Landesbibliothek, wobei dort das zweite von den Bibliotheken gekauft wird. In Bayern geht ein Exemplar an die Bayerische Staatsbibliothek, eines an eine regional zuständige Bibliothek. Diese Bibliotheken in den Bundesländern können die Bücher verleihen und tun dies auch. Inwiefern sollte hier die Möglichkeit, die Bücher digital an Terminals (und nur dort) zugänglich zu machen, den Umsatz der Verlage einschränken?
Die Verlage -- und nun auch Höffe und andere -- haben hier eine Menge Behauptungen aufgestellt, die einer empirischen Überprüfung nicht standhalten würden. Reine Propaganda, die Höffe mit Kant adelt. Die kundigeren Vertreter der Wissenschaft unterstützen das Urheberrechtsbündnis, dass die Bundesregierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erinnert, ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Dokumente über die verschiedenen Entwürfe und den Stand der Diskussion gibt es hier. Die Verlagspropaganda findet man nun gut zusammengefasst auf der Selbstdarstellungseite des Börsenvereins zum sogenannten 'Zweiten Korb' des Urheberrechts (audiatur bla bla et alterae partis).