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06 Februar 2007

Freges Kleine Schriften im VDM-Verlag

Der Verlag Dr. Müller oder kurz VDM wirft seit einiger Zeit philosophische Werke auf den Buchmarkt, die man sich vielleicht schon mal in Neuausgaben gewünscht hat. Jüngst aufgefallen sind mir Freges Kleine Schriften und Erkenntnis und Irrtum von Ernst Mach. Was man den hier verlinkten Amazon-Buchdaten aber nicht entnehmen kann, ist, dass es sich in der Frege-Ausgabe um eine schlechte Kopie der OLMS-Ausgabe von 1967 (oder der zweiten Auflage von 1990?) handelt! Schlecht ist die Kopie, weil die Kopierstreifen noch deutlich zu sehen sind, und weil VDM, aus urheberrechtlichen Gründen, die VII Seiten Vorwort des Herausgebers der OLMS-Ausgabe weggelassen hat. Die OLMS-Ausgabe ist noch im Handel und kostet 74,- €: das ist fadengeheftet und in Leinen gebunden. Die VDM-Ausgabe ist Paperback und geleimt.

Ich weiß nicht, wie es sich bei dem Mach-Buch verhält. Das kostet bei VDM 68,- €. Es gibt aber eine gute Neuausgabe mit Seitenkonkordanz im Parerga-Verlag: für 22,80 €. Kommt Ihnen das VDM-Angebot nicht auch etwas überteuert vor?

[Nachtrag 5.3.07]
[Nachtrag 26.3.07] Im obigen Nachtrag stand was, das der VDM-Verlag als "geschäftsschädigend" betrachtet hat. Zwar hat es der Verlag nicht fertig gebracht, mir dies selbst mitzuteilen (das wäre ja über die Kommentarfunktion ganz leicht gewesen), aber ich entferne es freiwillig, denn dies ist ja nur ein kleines Philosophie-Blog, das keine wirtschaftlichen Absichten hat: schon gar nicht die, jemandes Geschäfte zu schädigen. Hier liegt mir eine Reflexion nahe, was denn "Schaden" überhaupt ist; aber die Philosophie schweigt besser, denn wie jeder weiß, sprechen, Juristen eine andere Sprache, die über die philosophische Reflexion gar nicht erreicht wird.

9 Kommentare:

  1. Anonym31/10/07

    Mir wurde von diesem Verlag angetragen, eventuell meine Abschlussarbeit (Magister, Uni) verlegen zu wollen. Man bat mich um die Zusendung des Textes zur Begutachtung. Für mich entstehen keine Kosten, falls das Buch dann tatsächlich erscheinen sollte und verkauft wird, bekomme ich sogar 12%... Kann ich da was falsch machen? Andernfalls würde diese Arbeit sicher NICHT als Buch veröffentlicht und bisher hat sich niemand dafür interessiert. Nur könnte da Schindluder mit getrieben werden, so dass ich es besser lasse?

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  3. Anonym11/12/07

    Hallo Herr Eberhardt,

    mir ist nicht ganz klar, weshalb Sie regelmäßig über mich und meinen Verlag in Ihrem Blog herziehen und meine MitarbeiterInnen und mich mit Aussagen wie „Der VDM Verlag Dr. Müller und seine Reprint-Machenschaften“ oder „Die Praxis des Verlags, mit schäbigen Reprints Geld verdienen zu wollen...“ beleidigen und verleumden.

    Verstanden habe ich bisher nur, dass Sie irgendwo und irgendwie ein heftiges persönliches Problem haben und sich als hochgebildeter Philosoph nicht in die Niederungen juristischer Argumente begeben wollen. Edel, edel. Solche Menschen braucht das Land! Oder nicht?

    Wie auch immer, ich drohe Ihnen hiermit eine Strafanzeige an, wenn Ihre beleidigenden und verleumderischen Aussagen am 1.1.2008 immer noch auf Ihrem Blog kursieren sollten.

    Beste Grüße, von Haus zu Haus,
    Dr. phil. Wolfgang P. Müller

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  4. Sehr geehrter Herr Müller!

    Toll, dass Sie sich persönlich zu Wort melden. Na, da lösch ich doch gleich mal meinen Kommentar vom 5.11.07 mit der einen Formulierung, die Ihnen nicht gefällt. Ich lösche damit auch meine Empfehlung als Antwort auf die Anfrage darüber, Ihre Praxis bei Reprints vom übrigen Verlagsverhalten zu trennen. Ich hatte da geschrieben, dass, nur weil mir Ihre Reprints nicht gefallen, das ja nicht heißt, dass Ihr Verlag nicht ansonsten der Prüfung wert wäre.

    Vielleicht mögen Sie noch etwas nachtragen zu den konkreten Vorwürfen, wo Sie schon mal beim Kommentieren sind: Warum entfernen Sie auf der Titelseite Hinweis auf den ursprünglichen Verlag und Druckort bei ihren Reprints? Warum schreiben Sie in den Katalogdaten (z.B. bei Amazon, auf das Sie ja von Ihrer Verlagswebseite hin verweisen) nichts davon, dass es sich um Reprints handelt? Ist es Ihnen wirklich nicht möglich, ohne Kopierstreifen nachzudrucken? Ach ja, und was bezwecken Sie mit Ihrem unrechtmäßigen Copyright-Hinweis bei den Reprints, die ich in hier benenne? Und haben Sie wirklich die Rechte am Vorwort von Bernays?

    PS Die andere Formulierung, die Ihnen nicht gefällt, stammt gar nicht von mir.

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  5. Lieber Herr Mueller,

    ich muss sagen, es amuesiert mich sehr, Ihre "Strike-Back"-Versuche in diversen Foren zu verfolgen.

    Waeren Sie ein serioeser Unternehmer, wuerden Sie zumindest versuchen, die dargelegten FAKTEN zu diskutieren, anstatt mit Kommentaren, die jeglicher Intelligenz entbehren "[..] dass Sie irgendwo und irgendwie ein heftiges persönliches Problem haben [..]" den Autor persoenlich anzugreifen.

    Klare, unmissverstaendlich Antworten sind gefordert.

    Ich fuer meinen Teil bin mir auch nicht zu schade, mich in die "Niederungen juristischer Argumente" zu begeben.

    SPAM und Datenschutz duerften selbst fuer Sie zwei bekannte Begriffe sein?
    In konkretem Fall geht es um eine Anfrage zur Veroeffentlichung seitens VDM die an zahlreiche, im Internet recherchierte E-Mail Adressen mit Namensverwandtschaft!! adressiert wurde. Fuer viele der Empfaenger faellt die von Ihnen versandte E-Mail in die Kategorie SPAM, da kein Bezug zwischen Inhalt und Person hergestellt werden kann und es sich zudem um eine von Ihrem Unternehmen unaufgefordert versandte E-Mail handelt. Es wuerde mich interessieren, wieviele derartige Vorfaelle es gegeben hat? Seien sie versichert Herr Dr. P. Mueller (selbst noch ohne Publikation?), in den juristischen Niederungen ist die Aussicht besonders schlecht, da wollen Sie nicht hinunter.

    Ich hinterfrage zudem den Nutzen, der jedem Einzelnen durch eine Veroeffentlichung der Arbeit ueber Ihren Verlag entstehen soll. Bei Bewerbungen zaehlt nicht ob man, sonder wie und wo man veroeffentlicht hat. Dass bei Ihrem Verlag keine Qualtiaetspruefung der einzelenen Arbeiten erfolgen kann liegt auf der Hand: Sie wollen 15.000 Arbeiten veroeffentlichen und all diese Arbeiten sollen auf Ihre Qualitat geprueft werden? Von einer Unmenge an zu ihrer freien Verfuegung stehenden Spezialisten auf allen Gebieten, nehme ich an?.

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  6. Anonym28/5/08

    Mit großem Interesse und auch gewissem Schmunzeln habe ich die Konversation zwischen Dr. Müller und dem Bloginhaber verfolgt.

    Dabei erweckt Hr. Dr. Müller bei mir persönlich den Eindruck eines beleidigten Jungen, der mit kindlichem Trotz versucht, Recht zu bekommen, wenns sein muss mit aller Macht und Fußstampfen. Würde ein kleiner Junge mit dem "großen Bruder" drohen, so nutzt Dr. Müller an dieser Stelle die Macht der Justiz, wo er sich mit seinem hochdotierten VDM Verlag meines persönlichen Erachtens in einer juristischen Grauzone befindet. Wie bereits von anderen Kommentarschreiberlingen angemerkt, sollte sich auch meiner Meinung nach der verehrte Herr Doktor Gedanken über eine Imagekampagne machen, denn im World Wide Web kursieren zahlreiche Negativeinträge hinsichtlich der Machenschaften des Verlages, der wie bereits oben erwähnt, den Eindruck erweckt, gar kein Interesse am aktiven Verkauf der Bücher zu haben, sondern vom Bücherkauf der eigenen Autoren profitiert.

    An dieser Stelle kommen bei mir plötzlich so einige Fragen auf:

    Dr. Müller...ist der Doktortitel echt??? Und wenn ja, wofür hat er ihn bekommen? Hat er seine Dissertation auch schon veröffentlicht und wenn ja auch im VDM Verlag? Wird er auch mit Büchergutscheinen bezahlt? Und wenn ja, kauft er dann auch andere Bücher aus seinem Verlag oder werden sie als Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner verteilt? Wer macht eigentlich die Pressearbeit für den VDM Verlag oder beschäftigt Dr. Müller nur juristische Fachkräfte die Unterlassungsschreiben an Kritiker senden und die Löschung von "störenden" Einträgen in Blog verlangen? Warum kann man den Verlag als Autor eigentlich nur per Email erreichen und nicht telefonisch? Für andere ist der Velrag doch auch telefonisch zu sprechen. Ich sage nur: Eine Nummer für alle!!!

    Nur am Rande möchte ich erwähnen, dass auch ich vor wenigen Tagen vom VDM Verlag kontaktiert wurde und man mir anbot, meine Diplomarbeit zu veröffentlichen zu absolut indiskutablen Konditionen natürlich, die für mich mehr als unseriös wirken. Warum werde ich bei einem Erlös von bis zu 50 Euro im Monat mit Büchergutscheinen des Verlages abgespeichert? Warum werden Erlöse des Verkaufs bis 10 Euro monatlich erst gar nicht an die Autoren ausbezahlt, sondenr einbehalten? bei 15.000 Veröffentlichungen im Jahr dürfte dem Verlag allein durch die einbehaltenen Honorare ein gutes Sümmchen für die eigene Tasche überbleiben. sagen wir also 10 Euro pro Monat und Veröffentlichung sind das ...rechne, rechne, rechne...1.8 Mio Euro!!! Wird dieser wirklich "unmerklich" kleine Betrag den man praktisch auch für die Portokasse verwenden könnte bei der Steuer eigentlich als eigener Gewinn angegeben oder dem Finanzamt der Autoren als deren Gewinn gemeldet????

    Ach ja, wer den Verlag doch gerne telefonisch erreichen möchte, wenn er Fragen zu seiner Publikation hat oder zur Arbeitsweise seines Dr. Müller kann sich an Frau Inka Rohde wenden. Ach ja, Hat Frau Rohde ihre Magisterarbeit auch beim VDM Verlag verlegt und wenn ja, erhält sich auch Büchergutscheine??? :o)

    Inka Rohde, M.A.
    Außenlektorat Wissenschaft

    VDM Verlag Dr. Müller Aktiengesellschaft & Co. KG
    Dudweiler Landstr. 125 a
    D - 66123 Saarbruecken
    Fon +49 681 9100-698
    Fax +49 681 9100-988
    i.rohde@vdm-verlag.de

    Zu guter letzt: Ich bin gespannt, ob der in meinen Augen kindlich streitende Dr. Müller auch meinen Eintrag löschen möchte und alternativ mit juristischen Folgen drohen würde. An dieser Stelle möchte ich kurz auf die Meinungsfreiheit hinweisen, die im deutschen Grundgesetz verankert ist und meinen Eintrag habe ich grundsätzlich mit zahlreichen "ICH FINDE" und "MEINER MEINUNG NACH" bestückt,..somit ist es MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG" und habe das Recht sie zu äußern.
    In diesem Sinne: Weiter so, lieber Blogger!

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  7. Na, na, die Argumentation ist nicht einwandfrei, was zum Beispiel den finanziellen Nutzen angeht, den der Verlag von der von Ihnen angeführten Bagatellklausel hat.

    Herr Müller ist laut Presse-Information auf den Seiten seines Verlages Dipom-Kaufmann. Laut XING ist der Dr. aber ein Dr. phil. Genannt sind dort außerdem Hochschulen: Köln, Fernuni Hagen, TU München. Seine Diss sollte also an einer dieser Stellen sichtbar sein. USB Köln hat keine Diss nachgewiesen. TU München hat eine Diss von 2001: "Erlebnismarkt und Menschenbild : Rahmenbedingungen von Erlebnismärkten und Konsequenzen für die Führungskultur in Unternehmen". Könnte seine sein. Sieht mir zwar nicht nach "phil" aus, aber was solls.

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  8. Meike Strüber in der Süddeutschen online über VDM, GRIN und andere Verlage, die Abschlussarbeiten veröffentlichen.
    http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/158/184579/

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