Die Überschrift müsste eigentlich lauten: "Gene kann man nicht patentieren". Das Problem ist, dass das Recht manchmal seltsame Wege nimmt. Aktueller Anlass: Beim Europäischen Patentamt liegt ein Patentantrag vor, gegen den heute die Antragsfrist zuende ging (hier der Bericht der Süddeutschen). Es gab mehr als 5.000 Einwendungen, und Hoffnung macht auch die Statistik, die ich eben im Radio hörte: Zwei Drittel der mit Einwendungen bedachten Anträge werden beschränkt oder kommen nicht durch.
Worum geht's? Eine Firma will ein Gentestverfahren patentieren lassen, das das Gen erkennt, mit dem Schweine dick werden. Und die damit verbundenen Auswahlmöglichkeiten als Schweinezuchtverfahren. Während das Europäische Patentamt die Folgen des Patents so bewertet, dass nur die Lizenzgebühren zahlen müssten, die das Auswahlverfahren der Firma (plus Chemietest) verwenden, befürchten Kritiker, dass schließlich alle, die überhaupt Schweine mit dieser Gensequenz züchten, zahlen müssten, also dass das Nutzungsrecht an den mit dem patentierten Verfahren erkannten Genen an die Firma überginge.
Ich denke, dass die Patentierung einer Generkennungstechnik kein Problem ist, aber die Patentierung eines Gens natürlich schon. Dabei ist für mich unerheblich, ob der Buchstabe des Patents dies aussagt oder nicht; wichtig ist, wie die Wirkung ist. Dummerweise kann man das als juristischer Laie kaum selbst beurteilen; nichtmal die Juristen sagen ja korrekt voraus, wie die Anwendung einer Rechtsnorm durch Gerichte ausfallen wird. Ob also die Demonstration heute unnötige Panikmache ist oder die letzte Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen, weiß ich nicht. Aber in Situationen, in denen die Informationen zum Urteil nicht hinreichen, ist es wohl besser, der vorsichtigeren Einschätzung zu folgen!
15 April 2009
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