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08 April 2009

Was wissen Sie über Open Access?

Wissen, das ist - Gettier-Fälle etc. beiseite - "wahre, gerechtfertigte Meinung". Wenn man liest, was Reuß, Jochum und Co über Open Access schreiben, kommt man zu dem Eindruck, dass es ihnen genügt, ihre Meinung zu rechtfertigen -- ob sie wahr ist, scheint sie nicht zu interessieren. Dabei braucht die Rechtfertigung doch "truth-tracking"-Eigenschaften und ist nicht bloß ein Sprechakt, der schon Erfolg hat, wenn man bloß das rhetorische Muster der Begründung zitiert. Die Inhalte müssen auch stimmen!

Warum dieses Wort zum Mittwoch? Weil Uwe Jochum in der FR einen Kommentar "Im Namen der Freiheit" hat veröffentlichen dürfen (aufmerksam geworden via Immateriblog via Archivalia). Die Freiheit, die Jochum dabei ausübt, ist die der Meinungsäußerung, eine ganz bemerkenswerte Freiheit wie ich finde, angesichts der Tatsache, dass der Konstanzer Bibliothekar damit sich gegen die erklärte Meinung seines Dienstherrn, den Rektor der Uni Konstanz und seiner Chefin Petra Hätscher ausspricht. Beide sind nämlich Unterzeichner der Göttinger Erklärung von 2004, in der es heißt:

Das Urheberrechtsbündnis setzt sich dafür ein,
[g]eeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die digitale Bereitstellung des Wissens nach dem Open Access-Prinzip national, europäisch und global zu fördern. Dazu gehört die Realisierung folgender Maßnahmen:
[...]
  • Maßnahmen der wissenschaftlichen Einrichtungen und öffentlichen Forschungsförderinstitutionen zu unterstützen, die die bei ihnen beschäftigten bzw. durch sie geförderten Wissenschaftler verpflichten, ihre aus öffentlichen Mitteln finanzierten Arbeiten in OA-Repositories bereitzustellen, unbeschadet ihrer Möglichkeit, parallel dazu eine Veröffentlichung über andere Publikationsformen ihrer Wahl vorzunehmen.
"Ja", wird Jochum sagen, "die sind dafür und ich dagegen. Das ist ein freies Land hier!" Wie schön. Darum darf er auch weiterhin seine Freiheit der Meinungsäußerung ausüben. Mit der Wahrheit hapert es aber noch. Spielkamp im oben verlinkten lesenswerten Blogbeitrag hebt schon hervor, wie suggestiv Jochum sein Plädoyer für eine "Freiheit zu veröffentlichen, wo man will" gleichsetzt mit einer "Freiheit zu Forschen, wie man will". Das letztere ist unbestritten ein hohes Gut. Das denken alle. (Don Quijote kämpft hier gegen Windmühlen.) Das erstere ist sicher auch ein Gut. Und es scheint nicht in den Kopf der Reuße und Jochums gehen zu wollen, dass die Wissenschaftsorganisationen den Autoren Rechte bewahren bzw. zurückgeben wollen! Dass die Wissenschaftsorganisationen das Ganze der Wissenschaft im Blick haben, und nicht einen Uwe Jochum, der seine Bibliotheksgeschichte für ein paar Euro bei Reclam veröffentlicht, so dass deren Zugänglichkeit nicht essentiell verbessert würde, wenn man sie denn open access auf den Konstanzer Server legen würde.

Jochum findet es bemerkenswert, dass die Pressemitteilung der Wissenschaftsorganisationen nicht von Personen unterzeichnet ist. Er nennt das "anonymes Verwaltungskollektiv". Lustig. Dieser Vorwurf hat zwei Funktionen: zum Einen soll er den sogenannten Heidelberger Appell aufwerten, der ja namentliche Unterzeichner hat. Denn Namen sind gut, "anonyme" Organisationsvertreter sind schlecht, meint Jochum. Zum andern soll er das hier "Verwaltungshandeln" genannte als unpersönlich (= un'menschlich') kennzeichnen. Dies passt sich in das mythische Narrativ des Freiheitskampfes ein, das Reuß etc. implizit bemühen. So macht er uns klar, wer die Bösen sind. Allerdings geht das wieder mal an der Wahrheit vorbei, denn der sogenannte Heidelberger Appell richtete sich ja gegen eine den Wissenschaftsorganisationen unterstellte Forderung. Das heißt, Reuß' und Jochums Appell wurde von den Organisationen beantwortet, die in ihm angesprochen sind! Wie kann er das denen nun zum Nachteil auslegen oder gar symbolisch finden?
Spielkamp verweist auf die Unterzeichner der verschiedenen Open Access-Initiativen, in der genügend Namen stünden, sowohl von Personen als auch von Institutionen. Auch die Reaktionen auf die Artikel in den Leserbriefspalten der Zeitungen sind großenteils namentlich gezeichnet. Dass es wirklich Personen gibt, die Open Access gut finden, muss Jochum doch klar sein! Und warum die Wissenschaftsorganisationen Open Access gut finden sollten, wenn die Wissenschaftler, die durch sie vertreten wären, dass überwiegend nicht täten, muss Jochum auch erst mal erklären. -- Ach nein, besser nicht; das einzige Erklärungsmuster, das dem gerecht würde, ist die Verschwörungstheorie.

Jochum hat Spielkamp geantwortet, im Kommentar zu dessen Blogbeitrag; und wie oft merkt man auch hier: wem die Argumente ausgehen, der wird erstmal persönlich und beleidigend. Ist ein bisschen traurig, das zu beobachten. Die üblichen rhetorischen Tricks bemüht Jochum weiter, so nennt er den TAZ-Artikel von Walther "missverständlich", wo jeder leicht sehen konnte, dass der schlicht falsch war. "Missverständlich" bedeutet, dass einige Leute, die ihn glauben, danach eine falsche Meinung über die Welt haben, während andere eine wahre haben (weil ihre Interpretation besser ist). "Falsch" bedeutet, dass alle Leute, die ihn glaubten, danach falsche Meinungen über die Welt haben. Zum Glück sind das wohl nicht so viele.
Auch seinen Hinweis auf das "kontextbezogene"Argumentieren kann man eigentlich nur lächerlich finden. Diese Art von Kontextualisierung ist eine Immunisierung gegen Argumente:
Jochum: "OA-Befürworter zeigen sich namentlich nicht!"
Spielkamp: "Aber das haben sie doch schon, da und dort!" zeigt Liste
Jochum: "Korrekt, aber ich bezog mich nur auf das eine einzige Schriftstück, in dem sie es nicht haben! Man nennt das kontextbezogenes Argumentieren, eine Kunst, die sie offensichtlich erst noch lernen müssen!"
Muss ich mir merken. "Kontextbezogenes Argumentieren". Beliebige Äußerungen werden wahr, indem man die Kontexte willkürlich definiert, in denen sie gelten sollen. "Alle Autos werden von VW gebaut!" - "Moment mal, da fährt gerade ein Mercedes vorbei." - "Ja, aber ich bezog mich nur auf diesen Golf, der hier vor mir steht."

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