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06 April 2008

Reale moralische Probleme

In den letzten Wochen gab es mehrere spannende Moraldiskussionen:
1. eine Französin leidet an einem schrecklichen, unheilbaren Krebs, die sehr schmerzhaft ist und ihr Gesicht zerfrisst (Bericht Spiegel Online). Sie möchte auf humane Weise sterben, aber das Gesetz erlaubt den französischen Ärzten keine Sterbehilfe. Inzwischen ist sie gestorben, und das moralische Problem hat sich anscheinend erledigt: Sébire wollte den Staat dazu zwingen, seine Regelung zur Sterbehilfe zu überdenken.
2. Ein englisches gehörloses Paar wünscht sich ein gehörloses Kind. Da hier aus Altersgründen ohnehin künstliche Befruchtung erfolgen wird, wollen sie außerdem den Embryo nach seiner Gehörlosigkeit wählen dürfen. Erlaubt? Rainer Luyken hat den Fall in der ZEIT vorgestellt; in der letzten Ausgabe gab's eine Contra-Stimme.
Man kann hier nicht mit den Wünschen des Kindes argumentieren: denn die Selektion, um die es geht, findet vorher statt. Das Kind, das hören kann, ist nach dem Szenario ein anderes als das Taube. Daher lässt sich nicht sagen, dass 'das Kind lieber hören können würde'.

27 September 2006

Im Ernstfall foltern? Rainer Trapp klärt, wie man mit Terroristen umgehen könnte

Dass zwischen Terroristen und ihren staatlichen Verfolgern ein Ungleichgewicht besteht in dem was sie dürfen bzw. sich herausnehmen, war hier schon Thema. Der Osnabrücker Philosoph hat sich jetzt des Themas angenommen in seinem Buch mit dem vielsagenden Titel Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung? (Paderborn : mentis, 2006; der Link führt auch weiter zu einem Inhaltsverzeichnis als pdf). Ich muss zugeben, dass "Selbstverschuldete Rettungsbefragung" gleich viel netter klingt, weil es ja klarmacht, dass die Übeltäter selbst schuld sind, wenn sie gefoltert, äh, rettungsbefragt werden müssen. Trapps Buch ist jedenfalls ein gründlicher Beitrag zum Thema, der sich auch mit dem gern vertretenen moralischen Spagat von der moralischen Legitimation der Folter im Notfall unter Beibehaltung ihrer Rechtswidrigkeit auseinandersetzt. Trapp sucht zu zeigen, dass ein verantwortlicher Rechtsstaat die Anwendung von Gewalt gegenüber Tatverdächtigen vertreten darf, solange dies strengen Bedingungen genügt. Ob man seine Argumente dafür überzeugend findet, sollte man selbst prüfen. Dankenswert ist jedenfalls Trapps minutiöse Auflistung der bisher bekannten Argumente gegen die Folter in der Strafverfolgung -- und der Versuch ihrer Widerlegung. Denn ob man Gewaltanwendung nun für zu rechtfertigen hält oder nicht, kennen sollte man die Argumente schon.

13 August 2006

Günter Grass' Gebrauchtwagen

Dass nach Grass' Bekenntnis er sei als 17jähriger Mitglied der Waffen-SS gewesen, die Öffentlichkeit aufschreien würde, erstaunt nicht. Was hier in Anschlag gebracht wird, ist das augenscheinliche Missverhältnis zwischen Tun und Empfehlen. Grass gibt (gab) sich als moralische Autorität, hat aber selbst in der Jugend gesündigt. Wie soll man dazu stehen?
Nicht so wie Martin Walser jedenfalls. Der beobachtet zwar richtig das Reflexhafte der Reaktionen, das scheint ihm aber zu genügen: eine ihrerseits oberflächliche Antwort (wahrscheinlich freut sich Walser einfach, das er mal Grass an die Seite treten kann).
Grass' SS-Vergangenheit scheint von manchen als persönliche Kränkung erlebt zu werden, die seine moralische Autorität schätzten. Sie sind beleidigt, weil sie ihm geglaubt oder seinen Äußerungen früher einen besonderen Stellenwert eingeräumt haben. Spiegel online zitiert Joachim Fest mit der Äußerung, er wolle von Grass nun nicht einmal mehr einen Gebrauchtwagen kaufen. (Ja, das zeigt, dass Grass wirklich als moralische Instanz diskreditiert ist, wenn man nun nicht einmal mehr einen Gebrauchtwagen von ihm kaufen kann.)
Und moralische Autorität, stellt sich heraus, besteht nicht etwa darin, dass man das Richtige sagt, fordert, empfiehlt. Sondern darin, dies schon immer und unveränderlich als das Richtige erkannt zu haben. Damit führt die moralische Autorität in eine religiöse Dimension, weil sie ein Verhaltensmuster erlaubt, das auch im Umgang mit göttlichen Geboten erwünscht ist: die unreflektierte Übernahme.
Jetzt fordert Grass' Bekenntnis zur Reflexion seiner Äußerungen heraus. Stimmen sie noch? Müssen wir jetzt genauer hinsehen? Wie unbequem!

Ein zweites religiöses Deutungsmuster zeigt sich: Vorher war Grass ein Heiliger, Nobelpreis und Ehrenbürgerwürde von Danzig sind die äußeren Zeichen. (Soll Grass beides zurückgeben? Vielleicht äußert er sich dazu noch öffentlich. Sein eigenes moralisches Empfinden beschäftigt sich bestimmt damit.) Dass Heilige (wie z.B. Aurelius Augustinus) Sünder gewesen sein können, bevor sie Anhänger der 'richtigen Moral' wurden, deutet vor allem auf den etablierten Weg vom einen Status zum anderen: man darf nicht heimlich zum Heiligen werden, sich nicht selbst taufen, nicht für sich abschwören. Alle müssen mitkriegen, ab wann man moralisch untadelig leben möchte.

19 Juni 2006

Vieths Einführung in die praktische Ethik

Andreas Vieth hat eine, wie mir auf den ersten Blick scheint, gut lesbare Einführung in die Angewandte Ethik geschrieben (Darmstadt : WBG, 2006). Das erste Kapitel gilt der theoretischen Grundlegung, unter anderem der wichtigen Frage, was jemand mit einem moralischen Problem von einem Moralphilosophen erwarten kann. Die Kapitel zwei bis vier widmen sich bestimmten Feldern angewandter Ethik: Umweltethik, Tierethik, Medizinethik. Ein gegliedertes, wenngleich unkommentiertes Literaturverzeichnis beschließt das Buch (am Ende jeden Kapitels wird thematisch Lektüre empfohlen). Nicht ganz glücklich, dass dort zum wichtigen Handbuch von Nida-Rümelin nur die erste Auflage von 1996, nicht die aktualisierte von 2005, die immerhin gut 50 Seiten länger ist, genannt wird.
Als Einführung eignet sich das Buch durch seinen didaktischen Aufbau: wichtige Inhalte sind auch graphisch hervorgehoben; Kapitel schließen mit zusammenfassenden Fragen. Außerdem hat das Buch, WBG-Einführungs-typisch einen breiten Rand zum Selberdranschreiben, was ich nützlich finde.

Dem knappen Einführungsformat ist es wohl geschuldet, dass eine Reihe von typischen Themen angewandter Ethik keine Berücksichtigung findet: Wirtschaftsethik; politische Ethik; Forschungsethik. Das finde ich schade, weil diese Themen solche sind, die eben nicht in Ethikkommissionen verhandelt werden und darum ein methodisch verändertes Vorgehen brauchen. Denn die Einbeziehung von Philosophen in Ethikkommissionen platziert sie an einem bestimmten Ort der (politisch-gesellschaftlichen) Entscheidungsfindung, und das beeinflusst natürlich auch die Art der Empfehlungen, die da abgegeben werden können.

14 März 2006

Regeln für Medizinische Experimente mit Menschen

Ein Aufsatzband Belmont revisited, herausgegeben von James F. Childress und anderen, widmet sich den "ethical principles for research with human subjects" (Untertitel). Der Titel verdankt sich dem Belmont Report, ein sehr gutes Beispiel praktischer Ethik: verfasst von der eigens dazu ins Leben gerufenen National Commission for the Protection of Human Subjects of Biomedical and Behavioral Research der USA und bereits 1978 veröffentlicht; der Text ist hier online zugänglich.

15 Februar 2006

Moral und Politik: Dürfen von Terroristen gekaperte Flugzeuge abgeschossen werden?

Das Verfassungsgericht sagt, das Gesetz von 2005 sei verfassungswidrig, berichtet Spiegel Online heute. Und zwar, weil das gegen das Gebot verstößt, dass die Bundeswehr nicht im Innern zum Einsatz kommen dürfe (außer im Katastrophenfall). Außerdem hat es auch was mit der Menschenwürde zu tun: Menschen, die zur Rettung anderer getötet würden, würden "verdinglicht und entrechtlicht".
Politiker reagieren auf die Begründung Bundeswehreinsatz mit der Forderung nach einer Grundgesetzänderung, schließlich will man die Bundeswehr am liebsten auch zur Fußballweltmeisterschaft im Innern einsetzen. Grundgesetzänderung in 3 Monaten?
Was die Frage angeht, wie das Abwägen der Leben einzelner gegen viele zu behandeln ist, so ist die Frage verwandt mit der nach der Erlaubtheit von Folter zur Terror-Abwehr. Interessant ist hier für mich die Frage, ob Recht und Moral verschiedene Wege gehen müssen. Es erinnert auch an das alte Gedankenexperiment von Philippa Foot, das "Trolley Problem" und Judith Jarvis Thomsons Ergänzungen dazu über die Schwierigkeit, Töten und Sterben lassen zu unterscheiden.

07 Februar 2006

Foltern um zu retten? Der argumentative Gebrauch von Gedankenexperimenten

Wie überzeugend sind Gedankenexperimente in der Ethik? Aus mehr oder weniger aktuellem Anlass schrieb Michael Kinsley in Slate Mitte Dezember eine durchdachte Auseinandersetzung mit Charles Krauthammers Wiederbelebung des "Folter einen, rette viele"-Gedankenexperiments (gefunden via Patrick Baums Weblog Philosophus). Die moralische Frage ist hier im Zusammenhang eines möglichen US-Gesetzes zu sehen, es geht also eigentlich darum, ob ein Gesetz Folter verbieten oder erlauben oder mit welchen Restriktionen erlauben sollte. Kinsleys Schlussgedanke begegnet auch in der Auseinandersetzung mit ethischen Gedankenexperimenten, nämlich: Spezielle Fälle sind kein guter Ratgeber beim Test unser moralischen Intuitionen, und sie zeigen nicht, dass das jeweilge moralische System fehlerhaft ist, wenn es damit nicht klarkommt. Kinsley im O-Ton:

There is yet another law-school bromide: "Hard cases make bad law." It means that divining a general policy from statistical oddballs is a mistake. Better to have a policy that works generally and just live with a troublesome result in the oddball case. And we do this in many situations. For example, criminals go free every day because of trial rules and civil liberties designed to protect the innocent. We live with it.

Of course a million deaths is hard to shrug off as a price worth paying for the principle that we don't torture people. But college dorm what-ifs like this one share a flaw: They posit certainty (about what you know and what will happen if you do this or that). And uncertainty is not only much more common in real life: It is the generally unspoken assumption behind civil liberties, rules of criminal procedure, and much else that conservatives find sentimental and irritating.

Sure, if we could know the present and predict the future with certainty, we could torture only people who deserve it. Not just that: We could go door-to-door killing people before they kill others. We could lock up innocent people who would otherwise be involved in fatal traffic accidents. Civil libertarians like to believe that criminals get their Miranda warnings and dissidents enjoy freedom of speech because human rights are universal. But if we knew for sure that a newspaper column by Charles Krauthammer would lead—even by a chain of events he never intended and bore no responsibility for—to World War II, wouldn't we be nuts not to censor it? Universal human rights would make no sense in a world where everything was known and certain.

This is not to say that Krauthammer's killer hypothetical could never happen. It is to say that morality does not require us to build a general policy on torture around a situation that is not merely unlikely in real life, but different in kind from the situations we are likely to face in real life. What we would do or should do if this situation actually arose is an interesting question for bull sessions in the dorm, but not a pressing issue for the nation.

09 Januar 2006

Angewandte Ethik in der Bibliothek

Wenn Bibliotheken Katalogeinträge mit Zusatzinformationen anreichern, z.B. mit Rezensionen, entstehen Fragen: Wie umgehen mit negativen Rezensionen? Wie mit unzutreffenden?
Dürfen Bibliotheken das überhaupt?

Wer mehr wissen will: mein Aufsatz in LIBREAS.

19 Dezember 2005

Folter und Geheimdienste

Soll der deutsche Geheimdienst Erkenntnisse verwerten, die womöglich unter Folter erpresst worden sind? Peter Müller "schließt nicht aus", dass der Geheimdienst solche Informationen zur Gefahrenabwehr verwendet, auch wenn sie vor Gericht keinen Bestand hätten, teilt Spiegel online mit. Das klingt doch ganz pragmatisch, und es bedeutet im Klartext: Ich würde selbst nie foltern, und wenn andere das tun, dann ist das schlimm. Aber man wäre ja blöd, wenn man nicht die Erkenntnisse nutzen würde, die dabei herausspringen. Und da ist was wahres dran: man wäre wirklich blöd. Trotzdem ist zu fragen, ob diese Lösung nicht moralischer Faulheit entspringt. Wieviel ist das Bekenntnis gegen Folter wert, wenn man genau weiß, dass man diese bloß befreundeten Staaten zu überlassen braucht?
Ich spüre ein Unbehagen, wenn der (unser) Staat mit Terroristen und Fanatikern umgeht. Das hat damit zu tun, dass der Staat ihnen immer unterlegen ist: Die setzen ihr Leben ein. Womit kann man ihnen drohen? Wie kann man sie erreichen? Haben wir etwas vergleichbares dagegenzusetzen? Vermutlich nicht -- und womöglich liegt gerade darin die Überlegenheit unserer Gesellschaftsform.
Asymmetrie: Die sind bereit zu sterben, um ihr Ziel zu erreichen, die Vertreter des Staates nicht. Manche Staaten stellen so etwas wie Symmetrie wieder her, indem sie zumindest bereit sind zu töten -- oder was ihnen sonst so einfällt. Aber damit werden sie dem ähnlicher, was sie bekämpfen.
Und eine weitere Asymmetrie: Terroristen und Fanatiker sind immun gegen Irrtum in ihrem Tun. Wir hingegen irren. Deswegen gibt es ja ein langwieriges, regelgeleitetes System, um die Wahrheit herauszufinden z.B. in Gerichtsverhandlungen. Schon darum sollten wir die Regeln nicht aufgeben.

20 November 2005

Performativer Selbstwiderspruch: Wie Sony kopiert

Manches Handeln drückt deutlich aus, welche Werte der Handelnde vertritt: Sony BMG (Bertelsmann Music Group) hat seinen Musik-CDs ein Progrämmle verpasst, welches verhindern sollte, dass Käufer von CDs diese auf ihrem Rechner kopieren (und das sich vom Nutzer unbemerkt auf die Festplatte schreibt). Damit werden CDs von etwas, das man gekauft hat, zu etwas, woran man bloß Nutzungsrechte erwirbt -- eine fragwürdige Veränderung, finde ich. Fein, dass sich die Musikdiktatoren nun selbst in die Nesseln gesetzt haben (Bericht des SPIEGEL): Offenbar enthält das Programm Code aus dem Open Source-Bereich, nämlich des MP3-Encoders Lame. Und dafür gelten ebenfalls Lizenzbestimmungen.

Dieses Verhalten fordert natürlich zur Reflexion heraus. Von Nicolai Hartmann wird erzählt, dass er in seinem privaten Verhalten keineswegs den hohen Maßstäben genügte, die er in seiner materialen Wertethik verkündet hatte. ""Haben Sie schon mal gesehen, dass ein Wegweiser den Weg geht, den er weist?", soll er geantwortet haben. Ich fürchte, so ist es auch mit dem unmoralischen Verhalten der Kopierschutztyrannen: Selbst wenn die sich falsch verhalten, ist darum nicht ihr Anliegen falsch.
Nein: nicht darum, sondern aus andern Gründen...

16 November 2005

Der Fall Berger (2)

In der ZEIT hat Robert Leicht, mit einem Furor der beinah nach persönlichem Beleidigtsein aussieht, die Geschichte des Falls Berger nacherzählt, die Widersprüche werden immer zahlreicher und schwerwiegender. Im Beitrag von Leicht auch per Links Belege.
Nun scheint der Fall immer mehr ins Verrückte abzugleiten: kann man dies noch als böswilligen Betrug (und damit als Fall für die Moraltheorie) werten, oder hat Berger ein Identitätsproblem als konfessionell gespaltene Persönlichkeit?

Leicht zitiert zum Schluss die Heidelberger Fakultät, und die stellt fest, dass die akademische Lehre mit Bergers Kapriolen nicht infrage steht. Recht so.

20 Oktober 2005

Wenn ein Katholik evangelischen Studenten das Theologie-Examen abnimmt

... dann ist das schon ein starkes Stück, und wirft eine Reihe von auch philosophischen Fragen auf.
Seit zig Jahren ist Klaus Berger Professor für Neues Testament an der Fakultät für evangelische Theologie in Heidelberg. Heute berichtet die ZEIT (nicht online, aber Referat bei Spiegel online), dass der fleißige Professor -- jedes Jahr ein neues Buch --, von dem man wusste, dass er früher katholisch war, nie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Berger will, zitiert der Spiegel, keinen Betrug begangen und nichts verheimlicht haben. Was das gehen soll, ist allerdings unklar, denn die Angaben widersprechen sich: a) wisse die evangelische Fakultät in Heidelberg seit 30 Jahren Bescheid, b) habe ihn in Heidelberg nie jemand nach seiner Konfession gefragt. Was denn nun?
Die ZEIT schreibt, Berger habe, fragte man ihn nach seiner Konfessionszugehörigkeit, stets seinen Gehaltsbescheid gezeigt, der evangelische Kirchensteuer ausweise. Im Spiegel wird er nun zitiert mit der Behauptung, er sei "juristisch Mitglied der evangelischen Kirche", weil er Kirchensteuer zahle und getauft sei. Das ist nicht recht nachvollziehbar. Sicher will Berger nicht damit sagen, dass er evangelisch getauft ist; vielmehr verhält es sich so, dass die Taufe von beiden Konfessionen anerkannt wird. Wie verhält es sich mit der Kirchensteuer? Kann man sich einfach aussuchen, an wen man Kirchensteuer zahlt? Oder ist es nicht vielmehr so, dass man Kirchensteuer zahlt, weil man ein Formular ausgefüllt hat und das Kästchen "evangelisch" angekreuzt hat, und schließlich unterschrieb, dass man die Angaben alle nach bestem Wissen wahrheitsgemäß gemacht hat? Es bleibt in jedem Fall nur der Schluss, dass ein Katholik, der evangelische Kirchensteuer zahlt, damit er die Möglichkeit hat, die Frage nach seiner Konfession mit Verweis auf diese Zahlung zu beantworten, lügt. Eine Lüge ist eine Form kommunikativen Handelns, und wie jede kommunikative Handlung braucht sie nicht in Gestalt von Worten daher zu kommen. Dass Berger nun behauptet, er habe nie gelogen, ist eine weitere Lüge: denn er ist nicht dumm und ungebildet genug, um nicht zu wissen, was er tat.
Dass er jetzt bzw. seit kurzem -- im Netz findet man einen Artikel im Sonntagsblatt Bayern vom 9.10., in dem auch schon steht, dass Berger "nie aus der katholischen Kirche ausgetreten" sei -- nicht bestreitet, katholisch zu sein, wenn er darauf angesprochen wird, verändert nicht, wie sein Verhalten seit dreißig Jahren zu beurteilen ist. Berger habe das "Geheimnis" selbst lüften wollen, bevor er emeritiert werde: wenn es ein Geheimnis war, hat es wohl nicht jeder gewusst.


Was für einen Grund hatte Berger für sein Manöver überhaupt? Berger habe, so gibt ihn der Spiegel wieder, in jungen Jahren eine von der katholischen Lehrmeinung abweichende Meinung gehabt, so dass er nicht katholischer Theologieprofessor werden konnte. Dazu: Berger hat die Meinung gehabt, steht dort, nicht, dass er sie vertreten habe. Wenn er im stillen Kämmerlein eine andere Meinung hat als die offizielle Kirche, wieso sollte ihn das hindern, nach einem katholischen Amt zu streben? Ich kann mir nur zwei Gründe vorstellen: a) er fürchtete, dass seine abweichende Meinung einmal herauskäme, b) er wollte die katholische Kirche nicht über seine Meinungen täuschen. Im Fall a) fragt man sich, ob das so schlimm wäre oder wirklich nicht zu vermeiden, bei b), die weitaus spannendere Frage, ob es wirklich dem Gewissen konform sein kann, die eigene Kirche nicht zu täuschen, aber die andere.
Beide Gründe scheinen mir recht schwach; ich vermute, dass Berger die fragliche Meinung schon öffentlich gemacht hatte, so dass ihn die Katholiken nicht eingestellt hätten.

Die These, dass nach dem Scheitern der Hoffnung auf ein katholisches Lehramt nur noch ein evangelisches übriggeblieben sei, dass er also, übertrieben ausgedrückt, zur Wahrung seiner Berufsschancen zum Betrug verpflichtet gewesen sei, scheint mir ebenfalls fragwürdig.

Ein paar weitere Fragen sind offen. Wie ist es zu beurteilen, wenn die katholische Kirche von diesem Betrug gewusst hat? Laut Zeit und Spiegel habe Berger von seinem katholischen Beichtvater seinerzeit die Erlaubnis bekommen, evangelische Kirchensteuer zu zahlen. Das habe damals sogar Ratzinger gewusst und gutgeheißen! Mit anderen Worten: die katholische Kirche hat keine (moralischen) Einwände, die evangelische zu täuschen. Was von Berger als Entschuldigung, vielleicht auch als dogmatische Rechtfertigung, gedacht war: die Oberen haben es gewusst, ist vor allem eine Ausweitung der Verantwortlichkeit. Vertrauen zwischen den Konfessionen stiftet es nicht.

Und was ist mit den Studierenden, die Berger in evangelischer Theologie unterrichtet hat? Er hat sogar (evanglische) kirchliche Examina abgenommen. Sind die jetzt alle ungültig? Die Meinung von jemandem, der sich als katholisch begreift, wird kaum der evangelischen Lehrmeinung entsprechen. Auf der anderen Seite hat Berger ja publiziert, so dass seine Meinungen bekannt waren; man wird darum, denke ich, seine Lehrkompetenz nicht infragestellen können oder hätte dies früher machen müssen.

Nachtrag [21.10.] Bisschen im Web umgesehen. Tatsächlich habe ich einen Artikel in der Münchner Kirchenzeitung gefunden, der zwar nicht mit Datum versehen ist, in dem Berger aber als 62 Jahre alt angegeben wird, der also von 2003 stammt. Auch hier sagt Berger schon, dass er katholisch ist. Wie geheim ist das Geheimnis?

12 September 2005

Sollten Alkoholkranke bei Lebertransplantationen benachteiligt werden?

Konkrete moralische Fragen sind für die Didaktik der Philosophie bzw. der Ethik etwas Feines. Jedenfalls dann, wenn es sich um echte Fragen handelt. Ob Antigone ihren Bruder hätte begraben sollen oder lieber dem Befehl des Onkels folgen, ist so wenig spannend wie die Frage, ob ein "Glücksmonster" den Utilitarismus als ethische Theorie fragwürdig macht.
Nein, die Beispiele müssen aus dem Leben gegriffen sein. Wie dieses: Der häufigste Grund für Leberversagen ist die alkoholbedingte Leberzirrhose. Es gibt weitaus weniger Spenderlebern als Leute, die eine brauchen. Wessen Leber versagt, der stirbt, wenn er keine bekommt. Laut einigen Untersuchungen haben Alkoholiker, die eine Leber gespendet bekommen, eine geringere Lebenserwartung als Organempfänger, deren Leber aus anderen Gründen versagt hat. Vor diesem Hintergrund fragten -- nachzulesen 1991 (Heft 265) im JAMA, dem Journal der American Medical Association, und 2005 in der sehr gut aufbereiteten und didaktisch brauchbaren Anthologie Consider Ethics -- Alvin H. Moss und Marc Siegler, ob Alkoholiker mit Leberversagen die gleiche Chance wie andere haben sollten, eine Organspende zu erhalten. Sie meinten: nein.
Dem widersprachen Carl Cohen und Martin Benjamin mit einer sorgfältigen Analyse der Argumentation von Moss / Siegler (im gleichen Heft des JAMA bzw. in der Anthologie ebenfalls). Kern des Gedankens: Der auf den ersten Blick attraktive Gedanke, ein moralisches Kriterium -- wenn man Alkoholismus als moralischen Fehler betrachtet, da jeder für sein Trinken selbst verantwortlich ist -- für die Verteilung eines medizinischen Gutes, die Spenderleber, einzuführen, hält ihrer Meinung nach der nüchternen Überprüfung nicht stand. Interessant scheint mir darüberhinaus, dass Cohen und Benjamin auch der Frage nachgehen, ob die erwartete negative Reaktion der Öffentlichkeit, wenn Alkoholiker Spenderlebern erhalten, einen Grund liefern könnte, ihnen die medizinische Maximalversorgung zu verweigern. Sie bringen also noch eine politische Dimension ins Spiel; der Fall bietet darum die Komplexität und Vielseitigkeit, die Nachdenken über Moral spannend macht.

25 August 2005

Praktische Ethik: Prädiktive Diagnostik

Meistens bleiben die Fragen angewandter Ethik den philosophischen Laien überlassen, die sie aufwerfen. Hin und wieder werden aber auch Philosophen zu Rate gezogen; manchmal hat man den Eindruck, dass sie vor allem als Feigenblatt der Wohlanständigkeit wirken. Wie sieht es mit dem folgenden aus?
Darf der Arbeitgeber über die Gesundheitsrisiken eines Bewerbers Bescheid wissen und diese als Kriterium für die Besetzung einer Stelle nutzen? Man spricht von "prädiktiver Diagnostik". Die von Amts wegen bestallten Mitreder des Nationalen Ethikrates haben gerade Stellung bezogen. Demnach ist es legitim, Informationen einzuholen, wenn diese sich auf die augenblickliche Eignung und Befähigung des Bewerbers für den Job beziehen. Nur begrenzt berücksichtigt werden dürfen solche Informationen, die sich auf die zukünftige Eignung (innerhalb einer zu verabredenden Frist (z.B. die Probezeit)) beziehen. Dann soll jemand bestimmen, ob mit über 50%iger Wahrscheinlichkeit eine gesundheitliche Veränderung zu erwarten ist.
Wie bestimmt man das? Welchen Einfluss hat dieser Ethikrat auf die künftige Praxis? Wenn Arbeit ein knappes Gut ist, steht zu befürchten, dass die Gesundheitsprüfung als solche wichtiger wird als von den Ratgebern empfohlen.