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01 April 2007

VDMs Nachdrucke (2)

Habe wieder herzlich über den VDM, den Verlag Dr. Müller, gelacht. Neulich hatte ich im Vorauseilenden Gehorsam eine "geschäftsschädigende" Äußerung vom Netz genommen, die eine Information enthielt, die ich nicht hätte haben dürfen, meinte VDM. Aber es kann ja nicht in diesem Sinne geschäftsschädigend sein, wenn ich hier ein paar frei verfügbare Information zusammentrage. So gibt es bei VDM einen Band von Moritz Schlick Gesammelte Aufsätze 1926-1936 (Saarbrücken 2006). Man geht nicht fehl in der Annahme, wenn man hier vermutet, dass 2006 die Werke Schlicks urheberrechtsfrei geworden sind, so dass VDM diese verwenden darf. Das stimmt auch, denn bekanntermaßen gewährt das Urheberrecht in D Schutz vor Verwertung bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und Schlick wurde bekanntermaßen 1936 in Wien erschossen.
VDM hat auch hier eine mehr schlechte als rechte Kopie vorgelegt, mit deutlich erkennbaren Kopierstreifen am Rand, und sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht, sich etwas zum Nachdrucken zu besorgen, was frei von Markierungen früherer Leser ist. Wenn man die Kataloge bemüht, findet man, dass die VDM-Ausgabe ein Reprint der Ausgabe Wien : Gerold, 1938 ist -- haben jedenfalls die Kollegen der Deutschen Nationalbibliothek ermittelt. Ich persönlich halte das für ein Unding, dass VDM nicht angibt, a) dass es sich überhaupt um einen Reprint handelt, b) welche Ausgabe nachgedruckt wurde.

Seltsam, dass gerade ein solcher Reprint mit so massivem Hinweis auf das Urheberrecht versehen ist. So heißt es im Buch:
Das Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. [...] Copyright 2006 VDM Verlag Dr. Müller e.K. und Lizenzgeber

Na, lieber Herr Dr. Müller, wer sind denn die Lizenzgeber? Vielleicht der Olms-Verlag, der dasselbe Werk, dieselbe Ausgabe schon 1969 im Reprint anbot? Der übrigens erheblich sorgfältiger gearbeitet war: und außerdem in Leinen gebunden.

2 Kommentare:

  1. Anonym13/11/07

    Die Werke eines 1936 gestorbenen Autors wurden übrigens nicht 2006, sondern am 1. Januar 2007 gemeinfrei. Das steht zwar so m. W. in keinem Gesetz ausdrücklich drin, ist aber herrschende Urheberrechtspraxis.

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  2. Anonym11/12/07

    Hallo Herr Eberhardt,

    mir ist nicht ganz klar, weshalb Sie regelmäßig über mich und meinen Verlag in Ihrem Blog herziehen und meine MitarbeiterInnen und mich mit Aussagen wie „Der VDM Verlag Dr. Müller und seine Reprint-Machenschaften“ oder „Die Praxis des Verlags, mit schäbigen Reprints Geld verdienen zu wollen...“ beleidigen und verleumden.

    Verstanden habe ich bisher nur, dass Sie irgendwo und irgendwie ein heftiges persönliches Problem haben und sich als hochgebildeter Philosoph nicht in die Niederungen juristischer Argumente begeben wollen. Edel, edel. Solche Menschen braucht das Land! Oder nicht?

    Wie auch immer, ich drohe Ihnen hiermit eine Strafanzeige an, wenn Ihre beleidigenden und verleumderischen Aussagen am 1.1.2008 immer noch auf Ihrem Blog kursieren sollten.

    Beste Grüße, von Haus zu Haus,
    Dr. phil. Wolfgang P. Müller

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