blogoscoop

15 Februar 2008

Gewalt bei Demonstrationen

Eben hörte ich im Deutschlandfunk eine Sendung über die Proteste zum G8-Gipfel in Heiligendamm im letzten Jahr. Die Zeugnisse über wenig oder gar nicht motivierte Polizeiübergriffe auf friedliche Demonstranten sind schon bedrückend. Mein Nachdenken kommt aber jetzt von etwas anderem. Da war nämlich eine Anwältin im O-Ton zu vernehmen, die sich mit Bürgerrechten beschäftigte; ihren Namen habe ich vergessen. Die sagte so etwa:
"Wenn ein Demonstrant auf einen Polizisten einen Stein wirft oder diesen schlägt, dann ist das ein Angriff auf diesen Menschen und die Humanität. Aber wenn ein Polizist einen Demonstranten schlägt, ist das nicht nur ein Angriff auf diesen und die Humanität, sondern auch auf unseren Staat, denn die Polizisten haben das Gewaltmonopol des Staates, das sie vertreten, vom Volk geliehen bekommen."

Worauf ich hier also hinaus möchte, ist diese Asymmetrie, welche die Anwältin hervorhob. Und die ich nicht sehe. Dabei sehe ich jetzt von den konkreten Ereignissen ab, und will auch nicht verschiedene Gewalttaten gegeneinander aufrechnen. Ich würde nur sagen, dass die Gewalt eines Demonstranten gegen einen Polizisten (sofern sie Aggression und nicht Notwehr ist), auch ein Angriff auf den Staat ist, weil sie das Gewaltmonopol des Staates gleichermaßen nicht anerkennt. Oder nicht?

2 Kommentare:

  1. Spontane Gegenfragen, die sicherlich nicht einmal im Ansatz Antworten sind. Erstens: Demonstriert ein G8-Gegner nicht bereits gegen die Ohnmacht des Staates (=gegen die "Globalisierung")?
    Zweitens: Muss sich der politische und wirtschaftliche Staat aufgrund dieses "demonstrativen" Zweifels an seinem Gewaltmonopol - d.h. die Befürchtung der Erosion des Sozialstaates - bereits bedroht sehen? Die Beweislage scheint ja eher zu bestätigen, dass vor und während der Demonstrationen mit sehr viel Freiraum (Willkür?) vorgegangen wurde ...

    AntwortenLöschen
  2. Erste Frage: Globalisierung würde ich nicht als Machtfrage auf Individuen beziehen. Betrachtet man sich als Teilnehmer von Prozessen, dann erlebt man sich immer als machtlos, da könnte statt Globalisierung dann auch Steuerreform oder Krebserkrankung stehen. (Wenn ein G8-Gegner gegen die "Ohnmacht des Staates" demonstrierte, dann doch eigentlich dagegen, dass der Staat die Globalisierung nicht zu seinem eigenen Vorteil aufhalten oder auf seinem Hoheitsgebiet aussetzen kann , also gegen seine eigene individuelle Ohnmacht.)
    Zweite Frage: Auch hier muss sich vielleicht der Staat nicht bedroht sehen, aber mir ging es um die Bewertung einer abstrakten Handlung (losgelöst vom Kontext) des Individuums. Sie könnten auch gegenfragen, ob sich der Staat schon bedroht sehen muss, wenn ein Polizist einen Demonstranten schlägt. Da es hier um Prinzipien geht, ist jede einzelne Übertretung fragwürdig.

    AntwortenLöschen