blogoscoop

18 September 2007

VDMs Reprints (3), mal wieder

Ich habe hier wieder zwei Bände vorliegen, die der VDM-Verlag produziert hat. Ungekennzeichnete Reprints alle beide. Mit "ungekennzeichnet" meine ich, dass man es im Katalog nicht sehen kann. VDM hat auf seinen Seiten keinen eigenen Katalog, sondern verweist auf Amazon. Da sieht man angezeigt eine Neuausgabe von Wissen, Glaube und Ahndung von Jakob Friedrich Fries, für 72,- €. Im Buch steht nur drin:
Dies ist ein Reprint. Ein Buch also, dessen Vorlage ein meist sehr wertvolles und altes Werk ist. An manchen Stellen mögen sich daher Spuren des Gebrauchs finden oder kleine Beschädigungen. Auch ist eine Unschärfe im Schriftbild bei alten Vorlagen normal.

Man muss also schon selbst ein bisschen blättern, um zu erkennen, dass es sich um den Reprint der 2. Auflage der Neuausgabe, 1931 erschienen, handelt. Das Buch ist erstmals 1805 erschienen (und diese Ausgabe antiquarisch für ca. 120,- € zu haben) und online verfügbar: bei Google Books. Es gibt eine moderne Werkausgabe, die in Aalen bei Scientia seit den 60ern erscheint, dort ist das Werk Teil des 3. Bandes der 1. Abteilung. Die Neuausgabe von Leonard Nelson 1905 und deren zweite Auflage von Paul Bernays 1931 sind beide antiquarisch zu haben, letztere für 25,- €. Es gab schon einen Reprint (der Erstausgabe von 1805) bei Vandenhoeck und Ruprecht, der ebenfalls antiquarisch zu haben ist, für wenig Geld. Warum also das Ganze für 72,- €? Natürlich hat VDM auch wieder seine drohende Copyright-Notiz reingesetzt. Das ist besonders prickelnd, weil Paul Bernays als Herausgeber der Ausgabe von 1931 eine Vorbemerkung schrieb, das hier mit reprinted wurde. Bernays starb 1977: sein Vorwort ist nicht urheberrechtsfrei. Wenn VDM sich nicht eine Lizenz besorgt hat (was ich bezweifle, da dies nirgendwo angegeben ist), haben die hier das Copyright verletzt.

Das zweite Buch, was ich hier anzeige, um davor zu warnen, ist die VDM-Ausgabe von Heinrich Rickerts Grundproblemen der Philosophie. Auch das ist ein im Katalog nicht als solcher zu erkennender Reprint, und zwar der Erstausgabe von 1934, die bei Mohr Siebeck erschien. 59,- € will VDM dafür haben; überflüssig zu schreiben, dass die Erstausgabe antiquarisch billiger zu haben ist und dass die Qualität des Reprints sehr schlecht ist (jedenfalls verglichen mit solchen Reprint-Künstlern wie Olms). Warum VDM hier wie die Original-Titelseite weggelassen hat, kann man nur raten: vielleicht, weil es den Verlag noch gibt, der die Erstausgabe anbot.

7 Kommentare:

  1. Anonym11/12/07

    Hallo Herr Eberhardt,

    mir ist nicht ganz klar, weshalb Sie regelmäßig über mich und meinen Verlag in Ihrem Blog herziehen und meine MitarbeiterInnen und mich mit Aussagen wie „Der VDM Verlag Dr. Müller und seine Reprint-Machenschaften“ oder „Die Praxis des Verlags, mit schäbigen Reprints Geld verdienen zu wollen...“ beleidigen und verleumden.

    Verstanden habe ich bisher nur, dass Sie irgendwo und irgendwie ein heftiges persönliches Problem haben und sich als hochgebildeter Philosoph nicht in die Niederungen juristischer Argumente begeben wollen. Edel, edel. Solche Menschen braucht das Land! Oder nicht?

    Wie auch immer, ich drohe Ihnen hiermit eine Strafanzeige an, wenn Ihre beleidigenden und verleumderischen Aussagen am 1.1.2008 immer noch auf Ihrem Blog kursieren sollten.

    Beste Grüße, von Haus zu Haus,
    Dr. phil. Wolfgang P. Müller

    AntwortenLöschen
  2. Anonym28/1/08

    Wenn es denn nur die Nachdrucke wären, die so grob gerastert sind - nein, auch bei den Originalarbeiten (in großem Umfang Diplomarbeiten aus der Wirtschaftsinformatik) findet man manchmal eine Druckqualität, die, vorsichtig gesagt, nicht gerade dem Stand der Technik entspricht. Produziert werden die Büchern übrigens zumindest teilweise von der Books on Demand GmbH in Norderstedt (über deren Verlagsservice); dort findet man auch einen Preiskalkulator (http://www.bod.de/index.php?id=1014&no_cache=1), mit dem man ausrechnen kann, was die Produktion der Bücher kostet. Aber noch einmal zur Druckqualität: Natürlich setzt BoD gewisse Standards bei der Ablieferung der PDF-Dateien voraus, für deren Gewährleistung bei den Preismodellen BoD Fun und BoD Classic der Auftraggeber verantwortlich ist. Und wenn der die Qualität nicht kontrolliert, kann BoD nichts dafür.

    Im übrigen ist die öffentliche Androhung einer Strafanzeige nicht gerade die beste Eigenwerbung, zumal die vom Blogger genannten Fakten einer gerichtlichen Prüfung durchaus standhalten dürften.

    AntwortenLöschen
  3. Anonym30/1/08

    Auf das Nachdruckverhalten des Verlags hatte ich bereits im August 2007 in der Liste BIB-JUR unter dem Betreff "Augen auf vor "verkappten" Reprints beim VDM-Verlag" hingewiesen:

    "im Neuerscheinungsdienst der Deutschen Nationalbibliothek werden derzeit einige rechtswissenschaftliche Titel angezeigt, die entgegen der missverständlichen Angabe des VDM-Verlags keineswegs erste Auflagen eines neuen Autors sind, sondern Nachdrucke von "Oldies but Goodies". Wer sich mit den alten Autoren also nicht so locker auskennt ist gut beraten, statt einer Festbestellung von Werken aus dem VDM-Verlag erst einmal eine Ansichtslieferung zu ordern und das gelieferte Werk mit den eigenen Altbeständen (eventuell doch noch nicht retrokatalogisiert) zu vergleichen, ob man nicht bereits ein Original besitzt. Viele der angebotenen Werke sind in weiteren Auflagen erschienen. Ein guter Verlag würde kenntlich machen, dass es sich um einen Nachdruck handelt und welche Auflage nachgedruckt wurde.

    Hier zwei Beispiele von VDM-Angeboten

    (Titelaufnahme aus dem SWB):
    Titel: Haus- und Hofmarken / Carl G. Homeyer; Hrsg. Esther von Krosigk
    Verfasser: Homeyer, Carl Gustav
    Beteiligt: Krosigk, Esther / von
    Ausgabe: 1. Aufl.
    Erschienen: Saarbrücken : VDM Verlag Dr. Müller, 2007
    Umfang: 496 S. ; 210 mm x 148 mm
    Anmerkung: Erscheint: 27. Juni 2007
    ISBN: 978-3-8364-1797-6 ( Pb. : EUR 79.00, sfr 132.00); 3-8364-1797-9 ( Pb.
    : EUR 79.00, sfr 132.00)
    DNB-Nr.: 984669116
    WV-Nr.: 07,N29,0657
    EAN: 9783836417976

    Auf dem Umschlag befindet sich die Angabe eine ungezählten Reihe "Edition Classic". Hätte der Verlag dies in die TA im Neuerscheinungsdienst mit hineingenommen, würde man vielleicht selbst gleich vorsichtig.

    (Titelaufnahme der DNB:)
    Meldung des Verlags
    Titel: Einführung in die Rechtswissenschaft / Josef Kohler ; Hrsg. Esther von Krosigk
    Verfasser: Kohler, Josef
    Krosigk, Esther von [Hrsg.]
    Ausgabe: 1. Aufl.
    Verleger: Saarbrücken : VDM Verlag Dr. Müller
    Erscheinungsjahr: 2007
    Umfang/Format: 240 S. ; 210 mm x 148 mm
    ISBN: 978-3-8364-1788-4
    3-8364-1788-X
    Einband/Preis: Pb. : EUR 49.00, sfr 79.00, Pb. : EUR 49.00, sfr 79.00
    Sachgruppe: 340 Recht

    Den Verlag erreicht man für eine direkte Stellungnahme derzeit leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht. Dort bedeutet der Anrufbeantworter, die beste Verbindungsmöglichkeit sei eine Mail. Daher sende ich ihm hier eine Kopie."

    Bislang habe ich keine Androhung oder Stellungnahme vom Verlag erhalten. Ich hoffe dies liegt nicht an meinem Dienstherrn.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietrich Pannier

    Bundesgerichtshof - Bibliothek-
    Mail: pannier.dietrich@bgh.bund.de

    AntwortenLöschen
  4. Anonym20/6/08

    Super, vielen Dank für diese drei Beiträge über den Verlag. Ich bin einer von vielen, die in den letzten Wochen in einer E-Mail-Welle angeschrieben wurden, ob man nicht die Diplom- / Dr-Arbeit veröffentlichen wolle (allein in meinem näheren Bekanntenkreis waren das 7 Personen). Bei meinen Recherchen zum Verlag waren vor allem die Aussagen und Formulierungen des Dr. Müller in diesem Blog ausschlaggebend dafür, mich GEGEN eine Veröffentlichung zu entscheiden. Grund 2: die sehr teuren Bücher ziehen bei Amazon negative Bewertungen geradezu an... die meisten Käufer sind wohl enttäuscht, da sie sich für den hohen Preis weit mehr erhoffen.
    Viele Grüße
    Flupp

    AntwortenLöschen
  5. In der bibliothekarischen Mailingliste INETBIB gab's auch eine Reihe von Infos.
    Siehe z.B.
    http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg36080.html

    http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35566.html

    und deren Follow-ups, z.B.
    http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35571.html

    Bitte um Entschuldigung für den Plaintext der Links, die Kommentarfunktion weigert sich gerade, das Link-Tag anzunehmen.

    AntwortenLöschen
  6. Anonym30/6/08

    Natürlich muss sich VDM an die Urheberrechtsgesetze halten. Aber in den Kommentaren geht es doch wohl mehr darum, dass da einer pfiffig urheberrechtsfrei alte Texte digital reprinted und für teures Geld anbietet. Daran ist aber erst mal nichts auszusetzen, wir leben schließlich in einer freien Welt. Die Idee ist doch sogar ganz clever, bei Bod digital zu drucken und über amazon zu verkloppen. Bei extremen Preisen ist VDM bereits nach wenigen Exemplaren im schwarzen Bereich. Wen das stört, der muss es ja nicht kaufen. Wo also liegt das Problem?

    AntwortenLöschen
  7. Die Texte sind urheberrechtsfrei, also ist das Reinsetzen einer Urheberrechtsnotiz eine Irreführung, milde ausgedrückt.
    Das zweite ist, dass VDM bisher nicht darauf hinweist, dass es sich um Reprints handelt, und, nachgerade folgerichtig, welche Ausgabe hier dem Reprinting unterzogen wurde. Da aber Bibliotheken wie meine kein Interesse daran haben, als teuren Reprint ein Buch zu erwerben, dass längst da ist, ärgern wir uns darüber und fordern auch die richtige Kennzeichnung.
    Das außerdem die Reprints überteuert sind, ist eine der Feststellungen, die man auch von einem Autotester über das getestete Auto erwarten würde. Da kann der Hersteller seine Preise machen, wie man will, na klar, trotzdem ist es gut davor zu warnen.

    AntwortenLöschen