Meistens bleiben die Fragen angewandter Ethik den philosophischen Laien überlassen, die sie aufwerfen. Hin und wieder werden aber auch Philosophen zu Rate gezogen; manchmal hat man den Eindruck, dass sie vor allem als Feigenblatt der Wohlanständigkeit wirken. Wie sieht es mit dem folgenden aus?
Darf der Arbeitgeber über die Gesundheitsrisiken eines Bewerbers Bescheid wissen und diese als Kriterium für die Besetzung einer Stelle nutzen? Man spricht von "prädiktiver Diagnostik". Die von Amts wegen bestallten Mitreder des Nationalen Ethikrates haben gerade Stellung bezogen. Demnach ist es legitim, Informationen einzuholen, wenn diese sich auf die augenblickliche Eignung und Befähigung des Bewerbers für den Job beziehen. Nur begrenzt berücksichtigt werden dürfen solche Informationen, die sich auf die zukünftige Eignung (innerhalb einer zu verabredenden Frist (z.B. die Probezeit)) beziehen. Dann soll jemand bestimmen, ob mit über 50%iger Wahrscheinlichkeit eine gesundheitliche Veränderung zu erwarten ist.
Wie bestimmt man das? Welchen Einfluss hat dieser Ethikrat auf die künftige Praxis? Wenn Arbeit ein knappes Gut ist, steht zu befürchten, dass die Gesundheitsprüfung als solche wichtiger wird als von den Ratgebern empfohlen.
25 August 2005
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