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02 Februar 2009

Logik im Alltag; Heute: Börsenverein und Urheberrecht

Der Börsenverein wirft der Kultusministerkonferenz einiges vor. Gerade ist bei Heise eine Meldung zu lesen, deren ersten Teil ich hier zitiere:

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Hochschulverband kritisieren eine Ankündigung der Kultusministerkonferenz, laut der sie wissenschaftlichen Autoren und Verlagen auch weiterhin keine titelbezogene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in den Intranets von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezahlen will. Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis meint, das Verhalten der Kultusministerkonferenz sei gesetzeswidrig und ein Skandal. "Weil die Länder nicht ausreichend Geld für Hochschulen und Bibliotheken bereitstellen wollen, sollen Urheber und Verlage enteignet werden." Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, Michael Hartmer, fragt: "Welcher qualifizierte Wissenschaftler wird künftig noch Lehrbücher schreiben und wer diese verlegen?"
Interessant finde ich, dass die beiden Zitierten Hartmer und Skipis beide implizit behaupten, dass sich etwas zum Schlechten verändert: xy soll enteignet werden; künftig findet sich keiner mehr. Die Ankündigung der Kultusministerkonferenz bezieht sich aber offenbar darauf, dass sich nichts ändert.
Richtig ist, dass es da die Vereinbarung gab, die (erlaubte) Verwendung von Werken in Intranets solle geprüft werden. Diese Vereinbarung wurde offenbar ohne eine Vorstellung darüber abgeschlossen, wie denn eine solche Prüfung stattfinden könnte; die Ankündigung der Kultusministerkonferenz reflektiert sicher auch die Einsicht, dass eine solche Prüfung schlechterdings nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das ist andererseits schon schade, weil so auch der KMK Zahlen fehlen.
Richtig ist auch, dass die Länder zu wenig Geld für Hochschulen und Bibliotheken bereitstellen. Allerdings ist sicher nicht richtig, dass Urheber und Verlage enteignet werden sollen, weil das so ist. Was für ein merkwürdiger Begründungszusammenhang! (Kann man überhaupt seiner Rechte "enteignet" werden?)
Ist es eine "Enteignung", wenn ein geschütztes Werk im gesetzlich umrissenen Rahmen im Intranet bereitgestellt wird? Oder ist das bloß die elektronische Form der Kopierordner in den Seminarapparaten? Ach ja, richtig: Kopierordner haben durch die Kopierabgabe auf die Geräte der VG Wort (und damit auch den Urhebern) mehr Geld verschafft.
Hhm, wo habe ich das gerade gelesen, dass die freie Veröffentlichung im Internet zum verstärkten Absatz des normalen Produkts geführt hat?

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